Scheidemünzen

1.
S. (Hartgeld) sind Münzen aus Legierungen unedler Metalle, bei denen der Metallwert unter dem Nennwert liegt. Der Begriff stammt aus der Zeit der Metallwährungen, bei denen der Materialwert einer Münze, sofern sie keine S. war, den Nennwert darstellte.

2.
Niemand ist verpflichtet, mehr als 50 auf Euro lautende S. bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen (Art. 11 VO (EG) 974/98 v. 3. 5. 1998, ABl. EG L 139/1, beschränktes gesetzliches Zahlungsmittel). Eine ähnliche Beschränkung enthält § 3 Münzgesetz für deutsche Euro-Gedenkmünzen. Bundeskassen, die Bundesbank und die EZB nehmen S. unbeschränkt an oder tauschen sie in andere gesetzliche Zahlungsmittel um. S. a. Münzwesen.




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