ScheinselbständigkeitDie Abgrenzung zwischen sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigten und i. d. R. nicht versicherungspflichtigen Selbständigen bereitet teilweise erhebliche Schwierigkeiten (Arbeitnehmer, Versicherungsfreiheit, Versicherungspflicht). Der Gesetzgeber hat daher Versuche unternommen, den Begriff der Selbständigkeit bzw. (Schein-)Selbständigkeit zu umschreiben (vgl. Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung v. 19. 12. 1999, BGBl. I 3843, und Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit v. 20. 12. 1998, BGBl. I 2000, 29); diese Regelungen sind jedoch aufgehoben worden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz- Gesetze) v. 23. 12. 2002 (BGBl. I 4621), so dass nunmehr wieder die allgemeinen Abgrenzungsregelungen gelten.
Weitere Begriffe : Bilanzvollständigkeit | Qualifikation | Anmeldung |
MMnews
|