SchiffahrtsgerichtSonderabteilung des Amtsgerichts. Das Sch. entscheidet in erster Instanz über Binnenschiffahrtssachen; das Oberlandesgericht als Schiffahrtsobergericht über Berufungen gegen Urteile des Sch.s, Gesetz über Binnenschiffahrtssachen.
Weitere Begriffe : Blutprobe | PKS | Aufopferungstheorie |
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