Schulkonferenzist nach dem Schulgesetz NRW v. 15. 2. 2005 (GV NRW 102) m. Änd. das oberste Mitwirkungsgremium an der Schule (s. a. Schulordnung, Schulrecht). Sie ist im Verhältnis 3 : 2 : 1 mit Vertretern der Lehrer, Eltern und Schüler besetzt. Die um einen Vertreter des Schulträgers erweiterte Sch. wählt den Schulleiter.
Weitere Begriffe : Gute Dienste | Wehrbeauftragter | Eheähnliche Lebensgemeinschaft |
MMnews
|