Schulordnung

ist die Anstaltsordnung zur Regelung des Schulbetriebs und der inneren Schulverhältnisse, die das zuständige Landeskultusministerium für die einzelnen Gattungen staatlicher Schulen erlässt.

regelt als Rechtsverordnung in Ausführung der Schulgesetze der Länder den Schulbetrieb und die innere Schulverhältnisse, insbesondere den Aufbau der einzelnen Schularten, das Verfahren bei der Aufnahme, die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht (auch Befreiung, Versäumnisse, Beurlaubung), die Unterrichtszeit, den Unterricht und die Versetzung in der Schule, Zeugnisse, Bewertungsgrundsätze, Abschlüsse, Rechte und Pflichten der Schüler und der Erziehungsberechtigten gegenüber der Schule einschließlich Mitwirkung von Elternbeirat und Schülermitverantwortung (s. a. Schulverhältnis). Nach Form und Inhalt bestehen - entsprechend dem nicht einheitlichen Schulwesen - zwischen den S. der Länder gewisse Unterschiede. Neben einer „Allgemeinen Schulordnung“ gibt es zum Teil Schulordnungen für einzelne Schularten, aber auch Regelungen zu einzelnen Aspekten der Schulverhältnisse wie z. B. Versetzungs- oder Prüfungsordnungen. Als Folgen der starken Differenzen des Schulwesens sind sie sehr zahlreich und werden noch durch eine kaum überschaubare Vielzahl von Verwaltungsvorschriften ergänzt. Übersichten finden sich z. B. bei Schlegelberger/Friedrich, Das Recht der Gegenwart, unter dem Stichwort „Schulordnung“ oder im Anhang bei Staupe, Schulrecht von A-Z.




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