Schutzwald
1.
S. ist ein Wald, der seiner Lage nach Schutzfunktionen erfüllt (z. B. im Umweltschutz, Naturschutz, aber auch gegen Lawinen, Felsstürze, Erdabrutschungen, Hochwasser usw.). Die Erhaltung von S. wird durch Vorschriften der Waldgesetze gesichert (Waldschutz).
2.
Über Schutzwaldungen an Bundesfernstraßen (§ 10 FStrG) vgl. Autostraßen (3).
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