Schwellenerwerber Sammelbezeichnung für die in § 1 a Abs. 3 Nr. 1 UStG aufgeführten Personen (z.B. Kleinunternehmer), die nur dann der Erwerbsbesteuerung unterliegen, wenn ihre innergemeinschaftlichen Erwerbe i. S. d. §1 a Abs. 1 Nr.1 und Abs. 2 UStG die in §1 Abs. 3 Nr.2 UStG bezeichnete Erwerbsschwelle übersteigen.
Weitere Begriffe : Blindengeld | Bareinlage | Vorschuss |
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