Schweizerisches Zivilgesetzbuch(ZGB) die gesetzliche Zusammenfassung des in der Schweiz geltenden bürgerlichen Rechts. Es entstand in zwei Etappen: 1881 erschien das Obligationenrecht (Schuldrecht), 1907 das ZGB. Letzteres ist ein Werk Eugen Hubers, die "edelste Frucht der deutschsprachigen Rechtswissenschaft des 19. Jh.s in Gesetzesgestalt" (Wieacker). Das ZGB zerfällt in Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht. 1911 trat das Obligationenrecht als 5. Teil hinzu, das 1936 revidiert wurde und u. a. auch das Wechsel-, Scheck- und GmbH-Recht enthält.
Weitere Begriffe : Unabdingbarkeit | Gläubigeranfechtung | Eingebrachtes Gut |
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