Schwerbeschädigtenzulage
Im Sozialrecht :
Schwerbeschädigte erhalten eine Schwerbeschädigtenzulage, wenn sie durch die anerkannten Schädigungsfolgen aussergewöhnlich betroffen sind. Die Schwerbeschädigtenzulage beträgt bei Pflegestufe I 71 €, bei Pflegestufe II147 €, bei Pflegestufe III221 €, bei Pflegestufe IV 294 €, bei Pflegestufe V 367 € und bei Pflegestufe VI442 € (§31 Abs. 5 BVG). Sonderfürsorge für Schwerbeschädigte
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