SeerechtsübereinkommenDas S. der Vereinten Nationen (SRÜ) wurde als Ergebnis der III. UN-Seerechtskonferenz am 10. 12. 1982 von 119 Teilnehmerstaaten in Montego Bay (Jamaika) unterzeichnet. Bis zum Ende der Unterzeichnungsfrist am 9. 12. 1984 hatten 155 Staaten sowie die Europäische Gemeinschaft das Übereinkommen gezeichnet. Deutschland, die USA und Großbritannien haben zunächst u. a. wegen Bedenken gegen die den Tiefseebergbau betreffenden Regelungen nicht unterzeichnet. Auch die Ratifikation des SRÜ erfolgte wohl wegen dieser Regelungen zunächst schleppend. Die den Tiefseebergbau betreffenden Bedenken wurden durch das Durchführungsübereinkommen vom 28. 7. 1994 (DÜ-SRÜ) ausgeräumt. Das DÜ-SRÜ setzte die den Tiefseebergbau betreffenden Regelungen des Teiles XI des SRÜ weitgehend außer Kraft oder modifizierte sie. Seit dem 28. 7. 1994 stellt jede Ratifikationsurkunde zum SRÜ gleichzeitig eine verbindliche Zustimmungserklärung zum DÜ-SRÜ dar. Am 16. 11. 1994 wurde Deutschland 67. Vertragsstaat des SRÜ (Vertragsgesetz vom 2. 9. 1994, BGBl. II 1798).
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