Vertragsgesetzwird das (förml.) Gesetz genannt, mit dem die gesetzgebenden Körperschaften einem Staatsvertrag zustimmen (Art. 59 II GG; auch als Zustimmungsgesetz oder Ratifikationsgesetz bezeichnet).
Weitere Begriffe : Bargeld | Fremdfinanzierung | Vermischung/Vermengung |
MMnews
|