Samtgemeinde besondere Art des Gemeindeverbandes in verschiedenen Ländern der BRD (z. B. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen). Mehrere Gemeinden sind zu einer rechtsfähigen S. als Zwischenstufe zwischen Gemeinde und Kreis zusammengeschlossen. Die S. erledigt bestimmte Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises kraft Gesetzes sowie Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises aufgrund Übertragung durch die betreffenden Gemeinden.
Weitere Begriffe : Herrenbank | Hetzen von Hunden | Eintrittsklausel |
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