Selektive Vertriebssysteme beruhen auf Vertikalvereinbarungen, in denen sich der Lieferant verpflichtet, die Vertragswaren oder -dienstleistungen unmittelbar oder mittelbar nur an Händler zu verkaufen, die aufgrund festgelegter Merkmale ausgewählt werden, und in denen sich die Händler verpflichten, die betreffenden Waren oder Dienstleistungen nicht an solche Händler zu verkaufen, die ihrerseits nicht zum Vertrieb zugelassen sind. Zu unterscheiden sind
Weitere Begriffe : Zinsabschlag | Beschaffung | Jugendarrestanstalt |
MMnews
|