SGB VIgesetzliche Rentenversicherung. Das sechste Buch des Sozialgesetzbuches trat zum 1. 1. 1992, unter Einschluss der inhaltlichen Neuregelungen und teilweise abweichenden Gestaltungen zu der zuvor geltenden Reichsversicherungsordnung für die Rentenversicherung der Arbeiter und das Angestelltenversicherungsgesetz (AVG), in Kraft.
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