Sicherheitsüberprüfung

Das S.sgesetz v. 20. 4. 1994 (BGBl. I 867) m. Änd. regelt für den Bereich des Bundes die bislang wie teilweise noch in den Ländern nur durch Verwaltungsvorschriften vorgeschriebene Überprüfung von Personen, die mit Angelegenheiten befasst werden können, deren Geheimhaltung im staatlichen Interesse liegt (Verschlusssachen). Das umfangreiche Gesetz bestimmt die sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten, legt den betroffenen Personenkreis fest und regelt Zuständigkeiten und Verfahren. Durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz v. 9. 1. 2002 (BGBl. I 361) wurde die S. auf Beschäftigte in Einrichtungen der Daseinsvorsorge ausgedehnt.




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