Sicherungsgeschäftesind Rechtsgeschäfte, welche die Sicherung - nicht Befriedigung - eines Gläubigers wegen seiner Forderung oder seines Rechts bezwecken. Man unterscheidet Sachsicherheit (insbes. Sicherungsübereignung, Pfandrecht, Hypothek, Grundschuld) und Personalsicherheit (Bürgschaft). Sicherheitsleistung.
Weitere Begriffe : Rechtsbruch | Enumeration | Kreisumlage |
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