Sicherungshaftbefehl

ist die Bezeichnung für einen Haftbefehl,
* der vom Gericht gemäß § 453 c StPO erlassen wird, wenn der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 StGB) in Betracht kommt. Zweck ist in diesem Fall, sich bis zur Rechtskraft des Widerrufsbeschlusses der Person des Verurteilten zu versichern.
* der gemäß § 112 a StPO auf den Haftgrund der Wiederholungsgefahr gestützt wird. Zweck der präventiv-polizeilichen Maßnahme, die mit dem GG und der EMRK vereinbar ist, ist der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren erheblichen Straftaten besonders gefährlicher Täter.




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