Siegel (lat. sigillum = Bildchen), Abdruck eines Stempels in einen formbaren Stoff wie Ton, Wachs, Siegellack, Papier. - 1) Rechtsgeschichte: Das S. spielt im Urkundenwesen füherer Zeit eine bedeutende Rolle. Es wurde an Stelle der eigenhändigen Unterschrift das eigentliche Beglaubigungsmittel des Königs und der anderen Herrscher. Seit dem 12. Jh. wurden ferner besiegelte Privaturkunden üblich. Brief und S. wurden als beweiskräftig anerkannt. Seit dem 13. Jh. stand jedermann das S.recht zu; d. h., jeder, der ein eigenes Siegel hatte, war berechtigt, es in eigenen Angelegenheiten zu verwenden. Auf Fälschung und Missbrauch des S.s standen härteste Strafen. - 2) Zum S. in heutiger Zeit --Amtssiegel.
Weitere Begriffe : Vonselbsterwerb | Gefälligkeitsverhältnis, Gefälligkeitsvertrag | Musterbescheid |
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