Simultaneitätsprinzip

(Koinzidenzprinzip): Strafrechtlicher Grundsatz, wonach alle Voraussetzungen der Strafbarkeit bei Begehung der Tat, d. h. bei Vornahme der Tathandlung (vgl. § 8 StGB), vorliegen müssen, vgl. §§ 16,17, 20 StGB. Das Simultaneitätsprinzip ist jedoch in zahlreichen Fällen durchbrochen, z.B. in den auf das Vorverschuldensprinzip zurückgehenden Fällen der actio libera in causa, actio illicita in causa und omissio libera in causa, bei der Berücksichtigung qualifizierender Tatbestandsmerkmale auch, wenn sie erst im Beendigungsstadium der Tat oder vor ihrer Begehung erfüllt werden, sowie bei den Strafaufhebungsgründen des Rücktritts vom Versuch und der tätigen Reue.




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