Sippenhaft ist die in Anlehnung an den Begriff der Sippe erfolgende, im Rechtsstaat unzulässige Anwendung von Maßnahmen gegenüber Angehörigen oder sonstigen Nahepersonen eines Bekämpften oder Verfolgten.
Weitere Begriffe : Geschäftsähnliche Handlung | Befriedet | Einbruch- und Diebstahlversicherung |
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