Verfolgte Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sind Personen, die aus politischen, rassischen, weltanschaulichen Gründen od. wegen ihres Glaubens verfolgt wurden u. hierdurch Schaden an Leib, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen erlitten haben u. deren berufliches od. wirtschaftliches Fortkommen behindert od. verhindert wurde. Ihnen stehen Personen gleich, die verfolgt wurden, weil sie mit einem Verfolgten in naher Beziehung standen od. verfolgt wurden, weil sie eine vom Nationalsozialismus abgelehnte wissenschaftliche od. künstlerische Richtung vertraten, sich aktiv gegen die Missachtung der Menschenwürde u. des menschlichen Lebens eingesetzt hatten. Als V. gelten auch Personen, die a) irrtümlich vom NS-Regime verfolgt wurden, b) nahe Angehörige eines Verfolgten sind u. dadurch indirekt Schaden erlitten, c) Hinterbliebene von Verfolgten, d) Geschädigte, die den Beweggrund ihrer Widerstands- oder Abwehrhandlungen verbergen konnten u. deshalb aus anderen als politischen Gründen (§ 1 BundesentschädigungsG) verfolgt wurden. a. Bundesentschädigungsgesetz, Rückerstattungsrecht, Wiedergutmachung.
Weitere Begriffe : Verfügungen von Todes wegen | Aufsichtsrat | Fahrzeug, unbefugter Gebrauch von |
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