Sitz Der S. einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft entspricht dem Wohnsitz einer natürlichen Person. Er wird an dem Ort begründet, den die Satzung (autonome Satzung) oder der Gesellschaftsvertrag bestimmt. Regelmässig ist das der Ort, wo sich die Geschäftsleitung befindet oder die Verwaltung geführt wird. a. Hauptniederlassung, Sitzverlegung.
Weitere Begriffe : Verkehrszeichen Wirkungsbereich | Zehn Gebote | Sonderordnungsbehörden |
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