Sonderopfer
Aufopferungsanspruch, Enteignung.
Enteignung.
Aufopferungsansprüche - Enteignung
Enteignung.
ist die nur einer Person oder einer Gruppe von Personen besonders, nicht dagegen allen in gleicher Weise abverlangte Einbuße an Rechtsgütern, die im Verwaltungsrecht einen Ausgleichsanspruch begründet (Einzelaktstheo- rie, Aufopferung). Lit.: Krumbiegel, P, Der Sonderopferbegriff in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, 1975; Feuerstein, N., Das Sonderopfer bei Eigentumsbeschränkungen, 1993 (Schweiz)
Enteignung; Aufopferungsanspruch.
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