Sonderprivatrecht

Rechtsnormen, die dem Ausgleich typischer Ungleichgewichtslagen zwischen den Vertragsparteien dienen und damit dem Schutz des Schwächeren. Damit unterscheiden sie sich in ihrem Regelungszweck von den Eingriffsnormen. Im deutschen materiellen Recht werden drei Gruppen zwingender Normen dem Sonderprivatrecht zugeordnet: Verbraucherschutz, Wohnungsmiete, Arbeitsrecht.
Sonderprivatrechtliche Bestimmungen entwickeln sich aber auch in weiteren Bereichen (z.B. Anlegerschutz).




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