Eingriffsnormen Vorschriften, die unabhängig von dem auf den Sachverhalt anzuwendenden Recht Geltung beanspruchen. Es handelt sich um international zwingende Bestimmungen, die nicht - wie das Sonderprivatrecht - der Gerechtigkeit zwischen Privaten, sondern den Interessen des Staates dienen. Für die Anwendung deutscher Eingriffsnormen ist es gleichgültig, ob deutsches oder ausländisches Recht Vertragsstatut ist. Sie unterliegen stets der Sonderanknüpfung des Art. 34 EGBGB. Danach ist auf den räumlich-persönlichen Anwendungswillen der Eingriffsnormen abzustellen. Dieser wird bisweilen in der Eingriffsnorm selbst ausdrücklich festgelegt.
Weitere Begriffe : Inhaltsadressat | Jägerprüfung | Fahrwasser |
MMnews
|