Spesen
Aufwendungen (Unkosten), die zur Erzielung beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolge gemacht werden; im Steuerrecht i.d.R. als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar.
Im Arbeitsrecht:
werden Aufwendungen genannt, die ein AN zur Durchführung seines Dienstes aufwendet, insbes. Fahrt- u. Beköstigungsauslagen. Wird ein Reisender während der Kündigungszeit von der Arbeit freigestellt, so hat er während der Suspendierung keinen Anspruch auf Weiterzahlung der pauschal gezahlten Sp. Enthält die Sp.-Pauschale auch einen Betrag zur Deckung anderer als der Be- trieus..osten eines Kfz, so ist dieser Betrag weiterzuzahlen. Das gleiche gilt für Urlaub, Krankheit usw.
im Steuerrecht vgl. Betriebsausgaben Reisekosten.
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