Spezifikation (lat.: specificus = von besonderer Art, eigentümlich); die nähere Bestimmung einer Leistung, die z.B. bei einem Handelskauf dem Käufer vorbehalten sein kann (S.-Kauf) oder die Aufzählung (Aufgliederung, genaue Bezeichnung), z.B. hinsichtlich der Einzelposten einer Abrechnung. Im Sachenrecht die Verarbeitung eines Stoffes zu einer neuen Sache.
Weitere Begriffe : Geschaftsraummiete | Betrieb, Mitbestimmung im | Neutralität der Bundesagentur für Arbeit |
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