Speziesschuld (lat. species ~ Unterabteilung einer Gattung), Stückschuld, Verpflichtung des Schuldners zu bestimmtem Tun (z. B. Arbeitsleistung, Hingeben oder Verschaffen eines Gegenstandes, Prozesshandlung) oder Unterlassen (z. B. Konkurrenzverbot). Bei der Sp. wird z.B. eine bestimmte Sache (z.B. Kleid mit Fehlern), nicht wie bei der Gattungsschuld (Gattung) irgendeine Sache (z. B. ein Zentner Kartoffeln) geschuldet.
Weitere Begriffe : Einziehung im Straßenrecht | Umkehrschluss | Spikes |
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