Ständiger Schiedshof

Besteht noch heute in Den Haag und wurde durch die auf den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 beschlossenen Abkommen geschaffen. Ist kein Gericht im üblichen Sinne und besteht nur aus einem internationalen Büro und aus einer Schiedsrichterliste, aus der die Parteien ihre Schiedsrichter im Streitfall auswählen können. Seine Aufgaben liegen im Bereich der Information und Vermittlung, um die Errichtung von Schiedsgerichten (vgl. Schiedsgerichtsbarkeit) zu erleichtern.




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