Schiedsgerichtsbarkeit

(international) Völkerrecht.

Bei der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit geht es um zwischenstaatliche Streiterledigungsverfahren mit dem Ziel der verbindlichen Streitbeilegung. Die Streitparteien wählen (vgl.
> Ständiger Schiedshof) dabei u. a. das Gericht sowie das anzuwendende Recht aus. Schiedsabkommen können zum einen für bereits bestehende Streitigkeiten durch Vereinbarung zur Errichtung eines Ad-hocSchiedsgerichts abgeschlossen werden. Zum anderen können sie auch für zukünftig entstehende Streitverhältnisse abgeschlossen werden, und zwar durch sog. Schiedsklauseln für bestimmte Bereiche oder allgemein für alle noch entstehenden Streitigkeiten. Durch den für die Parteien verbindlichen Schiedsspruch wird das Streitverhältnis endgültig entschieden. Die eventuelle Möglichkeit der Revision wird kaum wahrgenommen.

Schiedsgericht, schiedsrichterliches Verfahren.




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