StörfallbeauftragterBetreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen i. S. v. § 1 der StörfallVO (Störfälle) haben nach § 1 II der 5. DVO zum BImSchG v. 30. 7. 1993 (BGBl. I 1433) m. Änd. einen betriebsangehörigen S. zu bestellen. Der S. kann gleichzeitig Immissionsschutzbeauftragter sein. Zu den Qualifikationsanforderungen s. bei Immissionsschutzbeauftragter, im Übrigen bei Betriebsbeauftragte.
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