Staatennachfolgeist der vollständige Übergang der territorialen Souveränität und Gebietshoheit von einem ursprünglichen Inhaber auf einen Nachfolger, der nunmehr auf diesem Gebiet eigene Souveränität und Hoheit ausübt (z.B. Deutsches Reich und Bundesrepublik Deutschland, Sowjetunion und Russland, Jugoslawien und Slowenien). Lit.: Silagi, M., Staatsuntergang und Staatennachfolge, 1996; Zimmermann, A., Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge, 2000; Jäger, P., Staatennachfolge und Menschenrechtsverträge, 2002
Weitere Begriffe : Ultra-vires-Lehre | Nichtigkeit von Verwaltungsakten | Verarmung |
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