Staatenstaat

ist die Staatenverbindung, bei der ein Staat als Oberstaat bestimmte Staaten als Unterstaaten derart beherrscht, dass sie ihm insbesondere zu Heerfolge und Geldleistungen verpflichtet sind (z. B. Osmanisches Reich und seine Unterstaaten).

ist ein völkerrechtliches Unterwerfungsverhältnis eines oder mehrerer Staaten unter einen herrschenden Oberstaat (vgl. Suzeränität, Protektorat).




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