Staatenstaat ist die Staatenverbindung, bei der ein Staat als Oberstaat bestimmte Staaten als Unterstaaten derart beherrscht, dass sie ihm insbesondere zu Heerfolge und Geldleistungen verpflichtet sind (z. B. Osmanisches Reich und seine Unterstaaten).
Weitere Begriffe : Ersatzabsonderung | Wertpapierbörse | Nachgründung |
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