Staatsbankrott eine Ausnahmesituation, in der z.B. das Dritte Reich bei Kriegsende sich befand. Die Abwicklung eines Staatsbankrotts muss sich in erster Linie auf die Schaffung einer neuen Existenzgrundlage für die Zukunft und nicht etwa auf die Abrechnung über Vergangenes richten. Als Basis des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbaus sind zunächst die öffentlichen Finanzen zu sanieren. Dabei können die gesetzlichen Regelungen zur Bereinigung der Hinterlassenschaft des bankrott gegangenen Staates nicht an den Massstäben gemessen werden, wie sie nach der Eigentumsgarantie des GG gelten, da andernfalls der staatliche Wiederaufbau unmöglich würde. Im Zusammenhang mit der Europäischen Union und der Gemeinschaftswährung Euro rückt der Staatsbankrott wieder verstärkt in den Fokus.
Weitere Begriffe : passives Personalitätsprinzip | Stückkauf | Höchstpersönlich |
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