Staatssicherheitsdienst

SSD, politische Geheimpolizei und Geheimdienst der DDR.

(„Stasi“) war in der ehem. DDR eine vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) geführte Organisation, die durch ein umfangreiches Netz von haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitern alle Staatsorgane, gesellschaftlichen Gruppen und Privatpersonen kontrollierte und dadurch eine beherrschende Machtstellung erlangte. Mit dem Sturz des SED-Regimes wurde der S. aufgelöst.

Zur Bewältigung des Problems der „Stasi-Akten“ (ca. 8 Mio Akten mit personenbezogenen Informationen sowie Dateien und Unterlagen über Organisation und Personal des S., Spionage und Terrorismus, die im Einzelnen nicht gesichtet sind) reicht das geltende Datenschutzrecht nicht aus. Da die Aufbewahrung, Nutzung und Sicherung der Akten wegen der damit verbundenen Grundrechtseingriffe einer umfassenden gesetzl. Regelung bedarf, wurde das dazu von der Volkskammer der ehem. DDR erlassene Ges. v. 24. 8. 1990 (GBl. I 1419) durch die vorläufige Regelung in Anlage I Kap. II Sachgebiet B Abschn. II Nr. 2 Buchst. b zum EinigV vom 31. 8. 1990 und Art. I der Vereinbarung dazu vom 18. 9. 1990 (BGBl. II 885) ersetzt. Das Gesetz über die Unterlagen des S. der ehem. DDR (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG) vom 20. 12. 1991 (BGBl. I 2272) m. spät. Änd. regelt insbes. folgende Punkte: Auskunftsrecht für jedermann, Einsichtsrechte für Betroffene (eingeschränkt auch für Mitarbeiter des S.), vollständige Erfassung und zentrale Verwaltung der Unterlagen, Einrichtung einer fachlich weisungsfreien Bundesoberbehörde, beschränkte Verwendung der Unterlagen in der Strafverfolgung, weitgehendes Nachteilsverbot gegenüber Betroffenen und Dritten, kein Zugriff der Nachrichtendienste, Öffnung der Unterlagen für die wissenschaftliche Forschung (ohne Daten Betroffener und Dritter).




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