Staatszweck

ist der Grund der Bildung des Staates sowie seiner Ausgestaltung in besonderer Art und Weise. In der Rechtsgeschichte ist der Staat meist entweder auf eine übernatürliche Macht oder einen rationalen Gesellschaftsvertrag (Staatsvertrag) zurückgeführt worden. In der Gegenwart herrscht die Ansicht vor, dass der Staat verschiedene Zwecke habe (Verwirklichung der Gerechtigkeit, Gewährleistung der Sicherheit, Unterstützung der Schwachen). Lit.: Hebeisen, W., Staatszweck, 1996 (Schweiz)




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