Standesherren, mediatisierteDie mit der Reichsauflösung von 1806 mediatisierten (standesherrlichen) Häuser (Mediatisierung) behielten dennoch aufgrund der deutschen Bundesakte (1815) die Rechte des hohen Adels; erst die Weimarer Verfassung (1919) und das Preussische Adelsgesetz (1920) beseitigten diese Rechte. Die St. besassen bis dahin Standesvorrechte, Gerichtsherrlichkeit, Polizei-, Kirchen- und Schulverwaltungsrechte sowie Bergregale.
Weitere Begriffe : Soziales Mietrecht | Einziehungsermächtigung | Monatsfrist |
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