Stasi
(die, der St.; gebräuchliche Abk. für die Staatssicherheit, der Staatssicherheitsdienst)
Steht für den Geheimdienst der ehemaligen DDR, das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und dessen Amt für nationale Sicherheit. Für die Sicherung und Nutzung der vom S. rechts- und verfassungswidrig gewonnenen Daten gelten bis zu einer gesetzlichen Regelung besondere Vorschriften (Sonderbeauftragter für Stasidateien).
Im Arbeitsrecht:
. Für die Entlassung von AN des öffentl. Dienstes, die für das Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet haben, enthält der EV besondere Regelungen. Ob die Stasitätigkeit auch zur Entlassung in der Privatwirtschaft berechtigt, ist umstr. (Scholz BB 91, 2515). Gleichfalls umstr. ist, ob nach früherer Stasitätigkeit gefragt werden kann. Wedde CR 92, 679.
Staatssicherheitsdienst.
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