Sonderbeauftragter für Stasidateien
(Umgangssprachlich: “Gauck-Behörde” nach deren erstem Leiter).
Der Bundesregierung unterstehende Behörde, die nach dem Einheitsvertrag Dateien und Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der DDR, sofern sie personenbezogene Daten enthalten, bis zu einer endgültigen gesetzlichen Regelung in sichere Verwahrung zu nehmen und gegen unbefugten Zugriff zu sichern hat. Die Einrichtung des S. ist eine besondere Vorschrift im Rahmen und anstelle des Bundesarchivgesetzes. Der S. ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung. Er wird von einem aus fünf Personen bestehenden Beirat beraten. Die Dateien und Unterlagen, die der S. zu sichern hat, sind gesperrt und dürfen nicht gelöscht werden. Die personenbezogenen Daten dürfen nur für die im Einheitsvertrag bestimmten Zwecke genutzt werden, soweit dies unerläßlich ist: zur Auskunfterteilung, für Zwecke der Wiedergutmachung und Rehabilitierung von Betroffenen, zur Feststellung einer offiziellen oder inoffiziellen Tätigkeit für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst oder zur Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Ministerium für Staatssicherheit.
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