Steuererklärungspflicht

In Steuergesetzen, Rechtsverordnungen oder in einer Aufforderung einer Finanzbehörde im Einzelfall begründete Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Die Behörde kann zur Durchsetzung der Erklärungspflicht Mittel des Verwaltungszwanges einsetzen. Gem. § 149 Abs. 2 AO besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung auch dann weiter, wenn die Finanzbehörde unabhängig von der Abgabe der Steuererklärung aufgrund einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO die Steuer festgesetzt hat.




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