SteuerordnungswidrigkeitenverfahrenDas für die Ermittlung und Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten geregelte Ordnungswidrigkeitenverfahren. Hierfür gelten grundsätzlich die allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG; Ordnungswidrigkeiten, OwiRecht), welche durch spezifische Regelungen der Abgabenordnung (AO) ergänzt und modifiziert werden (§§377 Abs. 2, 409 ff. AO). Danach sind im Wesentlichen auch die für das Steuerstrafverfahren relevanten Bestimmungen maßgebend.
Weitere Begriffe : Beiträge zur Sozialversicherung | Spediteur | Negative Bedingung |
MMnews
|