Steuerordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze, die mit Geldbusse geahndet werden; §§ 403 ff. Abgabenordnung. Dazu gehören die leichtfertige Steuerverkürzung (Steuerhinterziehung), die Steuergefährdung, die Gefährdung von Eingangsabgaben und die unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen.
Weitere Begriffe : Sachfremde Erwägungen (der Verwaltung) | Versicherungspflichtgrenze | Kontenabrufverfahren, automatisiertes |
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