Steuersäumnisliegt vor, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird. Die St. hat i.d.R. zur Folge, dass zu der Steuer ein Säumniszuschlag (1% pro Monat) und - soweit im Gesetz vorgesehen - Zinsen zu entrichten sind; SteuersäumnisG. Steuerzuschlag.
Weitere Begriffe : Aufsichtsrat, Arbeitnehmervertreter im | Todesfallversicherung | Kultusfreiheit |
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