SteuerzuschlagHält ein Steuerpflichtiger die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht ein, so kann ihm das Finanzamt einen Zuschlag bis zu 10% der endgültig festgesetzten Steuer auferlegen; § 168 Abgabenordnung.
Weitere Begriffe : Änderungssperre | Anfallrecht | Ethik |
MMnews
|