Steuersäumnis

liegt vor, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird. Die St. hat i.d.R. zur Folge, dass zu der Steuer ein Säumniszuschlag (1% pro Monat) und - soweit im Gesetz vorgesehen - Zinsen zu entrichten sind; SteuersäumnisG. Steuerzuschlag.




Vorheriger Fachbegriff: Steuerrichtlinien | Nächster Fachbegriff: Steuersache


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen