Stille Reserveist der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert (Bilanz), der bei Veräußerung oder Entnahme eines Wirtschaftsguts und bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe zu versteuern ist. Stille Reserven als unversteuerter Gewinn entstehen durch fehlende Aktivierungsmöglichkeit, insbes. nicht bilanzierbare Wertsteigerungen eines Wirtschaftsguts, z. B. bei Grundstücken, oder durch überhöhte AfA (Abschreibung, Absetzung für Abnutzung).
Weitere Begriffe : Konzernhaftung | Sachverständige | Wassertaxi |
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