Stille Reserve

ist der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert (Bilanz), der bei Veräußerung oder Entnahme eines Wirtschaftsguts und bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe zu versteuern ist. Stille Reserven als unversteuerter Gewinn entstehen durch fehlende Aktivierungsmöglichkeit, insbes. nicht bilanzierbare Wertsteigerungen eines Wirtschaftsguts, z. B. bei Grundstücken, oder durch überhöhte AfA (Abschreibung, Absetzung für Abnutzung).




Vorheriger Fachbegriff: Stille Gesellschaft | Nächster Fachbegriff: Stille Reserven


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen