StoßstangeEntfernung der hinteren Stoßstange ist unzulässig, wenn dadurch die Auspuffrohre so weit herausragen, daß Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer beim Auffahren) entsteht.
Weitere Begriffe : Apostolische Signatur | gegenwärtiger rechtswidriger Angriff | Patronatserklärung |
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