Strafausstand

ist Oberbegriff für Strafaufschub und Strafunterbrechung im Strafvollstreckungsund Gnadenrecht.

ist im Strafvollstreckungs- und Gnadenrecht der Oberbegriff für Strafaufschub und Strafunterbrechung; Aufschub ist vor, Unterbrechung nach Beginn der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zulässig.




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