Strafgerichte

Die mit der Verfolgung und Aburteilung von Straftaten beschäftigten Abteilungen, Kammern und Senate der ordentlichen Gerichte (siehe die dortige Übersicht). Die Strafgerichte bilden also keinen selbständigen Gerichtszweig, sondern sind mit den Zivilgerichten und den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Gerichtszweig «ordentliche Gerichtsbarkeit» zusammengefaßt. Sie haben allerdings ihre eigenen Verfahrensordnungen: die Strafprozeß(ordnung) und das Jugendge-richt(sgesetz).




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