Strafmaßist das Maß bzw. der Umfang der Strafe. Das S. ist allgemein durch den Strafrahmen festgelegt. Für den Einzelfall wird es in der Strafzumessung bestimmt. Lit.: Hirsch, A. v., Strafmaß und Strafgerechtigkeit, 1991
Weitere Begriffe : Verbraucherdarlehen | Bundesversicherungsanstalt für Angestellte | Bergmannsversorgungsschein |
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